Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14. Oktober 2026

Diese AGB bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt für Restaurants, die Limarino als Unternehmen nutzen. Teil B enthält die Nutzungshinweise für Gäste, die über Limarino einen Tisch reservieren.

Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Restaurants

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Reservierungsplattform Limarino (Buchungs-Widget, Dashboard und Zusatzpakete) zwischen Ismar Kasić (Einzelunternehmen), Brauquartier 11/47, 8055 Graz, Österreich, E-Mail support@limarino.com („Limarino“, weitere Angaben im Impressum) und dem Restaurant als Kundin oder Kunde („Restaurant“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB), also an Gastronomiebetriebe und andere Unternehmen, die Limarino für ihren Geschäftsbetrieb nutzen. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt das Restaurant, als Unternehmer zu handeln. Abweichende Geschäftsbedingungen des Restaurants werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Limarino ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Schließt eine Person den Vertrag vor Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs ab, kann sie nach § 1 Abs. 3 KSchG als Verbraucher gelten. In diesem Fall gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des FAGG, insbesondere das gesetzliche Rücktrittsrecht.

2. Leistungen

Limarino stellt dem Restaurant für die Vertragsdauer folgende Leistungen als Software-as-a-Service bereit:

  • ein Buchungs-Widget für die Website des Restaurants und eine Buchungsseite, über die Gäste Tische online reservieren,
  • ein Dashboard zur Verwaltung von Reservierungen, Tischen, Öffnungszeiten und Gästen,
  • automatische E-Mails an Gäste (Bestätigung, Erinnerung, Änderung, Storno, Warteliste und, wenn das Restaurant sie einschaltet, eine Dankes-E-Mail nach dem Besuch an Gäste, die im Buchungsformular zugestimmt haben) im Namen des Restaurants,
  • Statistiken zu Reservierungen und Auslastung.

Als Zusatzpaket bietet Limarino die Telefon-KI an. Sie nimmt Anrufe für das Restaurant unter einer eigenen österreichischen Mobilnummer entgegen, die Limarino bereitstellt. Das Restaurant leitet seine Anrufe dorthin um oder veröffentlicht diese Nummer. Für die Kosten der Umleitung bei seinem eigenen Telefonanbieter kommt das Restaurant auf. Die Telefon-KI prüft freie Tische nach denselben Regeln wie das Buchungs-Widget, trägt Reservierungen ein und bestätigt sie dem Anrufer per SMS an seine Mobilnummer, wenn er das nicht ablehnt. Anliegen, die sie nicht selbst erledigen kann, nimmt sie als Nachricht für das Restaurant auf. Hat das Restaurant eine Weiterleitungsnummer hinterlegt, verbindet sie den Anrufer während der Öffnungszeiten auf Wunsch mit dem Restaurant. Begrüßung, Annahmezeiten und ein Monatslimit für angenommene Anrufe legt das Restaurant in den Einstellungen fest. Gebucht wird die Telefon-KI im Dashboard unter „Paket & Abrechnung“. Schaltet der Support sie vorab ohne gebuchtes Paket frei (Pilotbetrieb), gelten bis zur Buchung die mit dem Restaurant vereinbarten Bedingungen. Größen und Preise stehen in Punkt 4, den Hinweis auf die KI zu Beginn jedes Gesprächs regelt Punkt 7.

Reservierungen kommen ausschließlich zwischen dem Gast und dem Restaurant zustande. Limarino ist Technologieanbieter, stellt die Infrastruktur bereit und wird nicht Vertragspartei der Reservierung. Ob und wie das Restaurant eine Reservierung annimmt, bestätigt oder storniert, entscheidet allein das Restaurant.

3. Vertragsbeginn und Paketwahl

Ein Restaurant kann sein Konto anlegen und einrichten, bevor es ein Paket bucht. Ab dem Anlegen des Kontos stehen 15 Tage lang kostenlos alle Funktionen des Pro-Pakets zur Verfügung (Testzeitraum). Dafür ist kein Zahlungsmittel nötig, und der Testzeitraum geht nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Paket über. Nach dem Testzeitraum stehen bis zur Buchung eines Pakets die Funktionen des Starter-Pakets zur Verfügung; angelegte Daten bleiben erhalten.

Dasselbe gilt, wenn ein Abonnement endet: das Buchungs-Widget bleibt für Gäste aktiv, und das Dashboard läuft mit dem Funktionsumfang des Starter-Pakets weiter, damit keine Reservierung verloren geht. Alle angelegten Daten bleiben erhalten.

Der Vertrag über das Konto kommt zustande, wenn das Restaurant das Anmeldeformular ausfüllt, die AGB akzeptiert und auf „Konto erstellen“ klickt. Nutzbar ist das Konto, sobald die E-Mail-Adresse über den Link in der Bestätigungs-E-Mail bestätigt ist. Wurde das Konto ohne dieses Formular angelegt, etwa von Limarino für das Restaurant, kommt der Vertrag zustande, wenn der Inhaber die AGB im Dashboard akzeptiert.

Solange kein Abonnement läuft, bucht das Restaurant ein kostenpflichtiges Paket im Dashboard unter „Paket & Abrechnung“. Dort wählt es Paket und Startzeitpunkt, auf Wunsch auch die Telefon-KI, prüft im Checkout von Stripe die Zusammenfassung, akzeptiert die AGB und schließt die Bestellung mit der Schaltfläche von Stripe ab. Bis zum Absenden lassen sich alle Eingaben in den Feldern korrigieren, und wer den Checkout über den Zurück-Link verlässt, kehrt ohne Bestellung ins Dashboard zurück. Läuft ein Abonnement, wechselt das Restaurant an derselben Stelle zwischen Starter und Pro, bucht die Telefon-KI dazu oder wechselt ihre Größe. Vor jeder dieser Bestellungen nennt ein Dialog Paket und Preis; erst mit der Bestätigung im Dialog ist die Bestellung abgegeben, „Abbrechen“ lässt alles unverändert. Die Änderung gilt sofort, und der laufende Monat wird anteilig verrechnet oder gutgeschrieben.

Limarino speichert Paket, Startdatum sowie Zeitpunkt und Fassung der angenommenen AGB und bestätigt jede Bestellung per E-Mail mit Paket, Preisen und Startdatum. Die geltende Fassung dieser AGB ist unter limarino.com/agb abrufbar und lässt sich speichern und ausdrucken. Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise und Zahlung

Limarino bietet zwei Pakete an: Starter zu 49 Euro und Pro zu 99 Euro, jeweils netto pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Funktionsumfang der Pakete ist auf der Preisseite beschrieben und im Dashboard unter „Paket & Abrechnung“ einsehbar.

Mit dem ersten Paket fällt einmalig eine Einrichtungsgebühr von 199 Euro netto an. Dafür richtet Limarino gemeinsam mit dem Restaurant Tische, Zeiten und Regeln ein und baut das Buchungs-Widget in dessen Website ein. Abgebucht wird die Gebühr mit der ersten Zahlung, bei einem späteren Startdatum also erst an diesem Tag.

Die Telefon-KI nach Punkt 2 gibt es zusätzlich zu Starter oder Pro in zwei Größen: Klein mit 100 angenommenen Anrufen je Kalendermonat um 99 Euro und Groß mit 300 angenommenen Anrufen um 199 Euro, jeweils netto pro Monat. Jeder weitere angenommene Anruf kostet 0,69 Euro netto und wird mit der nächsten Monatsrechnung abgerechnet. Als angenommen zählt jeder Anruf, den die Telefon-KI entgegennimmt. Anrufe, die sie abweist, etwa außerhalb der Annahmezeiten oder nach Erreichen des Monatslimits, und Testanrufe im Browser zählen nicht.

Wechselt das Restaurant zwischen Starter und Pro oder zwischen den Größen der Telefon-KI, gilt der Wechsel sofort, und der laufende Monat wird anteilig verrechnet oder gutgeschrieben. Bestellt es die Telefon-KI ab, endet sie sofort, und der Rest des Monats wird anteilig gutgeschrieben.

Ein Paket lässt sich auch mit einem späteren Startdatum buchen, höchstens ein Jahr im Voraus. Der Vertrag kommt mit dem Abschluss im Checkout zustande, abgebucht wird erst am Startdatum. Bis dahin ist das Konto pausiert, sodass Dashboard, Buchungs-Widget und Telefon-KI nicht nutzbar sind. Den geplanten Start kann das Restaurant bis zum Startdatum unter „Rechnungen & Abo“ ohne Kosten stornieren.

Empfiehlt ein Restaurant Limarino einem anderen Restaurant, das noch nie ein Paket bei Limarino gebucht hat, und bucht dieses daraufhin Starter oder Pro, erhält das neue Restaurant einen Monat dieses Pakets ohne Kosten. Das empfehlende Restaurant erhält einen Monat seines eigenen Pakets gutgeschrieben, sobald die erste Rechnung des neuen Restaurants bezahlt ist; das gilt einmal je empfohlenem Restaurant und setzt ein gebuchtes Paket voraus. Einrichtungsgebühr, Telefon-KI und Mehranrufe sind davon ausgenommen. Die Gutschrift vergibt der Support auf eine Nachricht an support@limarino.com.

Für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger UID-Nummer geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge); Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU erhalten die Rechnung ohne österreichische Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin). Das Restaurant hinterlegt dort ein Zahlungsmittel; Rechnungen stellt Stripe im Auftrag von Limarino per E-Mail zu, außerdem sind sie im Stripe-Kundenportal abrufbar. Vertragspartner und Rechnungssteller ist Limarino, nicht Stripe.

Schlägt eine Zahlung fehl, erhält das Restaurant eine E-Mail (Versand über Stripe), und Stripe versucht die Abbuchung erneut. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist aus, kann Limarino das Dashboard auf den Funktionsumfang des Starter-Pakets beschränken und, wenn die Zahlung weiter ausbleibt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Das Buchungs-Widget bleibt aktiv. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB; der Ersatz notwendiger Mahn- und Betreibungskosten nach § 458 UGB bleibt vorbehalten.

5. Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungsmonat, solange es nicht gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

Das Restaurant kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, und zwar selbstständig im Dashboard unter „Einstellungen“, „Paket & Abrechnung“ über das Stripe-Kundenportal. Ein Kündigungsformular, ein Anruf oder eine E-Mail sind nicht nötig; die Kündigung wird im Portal sofort bestätigt. Bis zum Ende des bezahlten Monats bleibt der volle Paketumfang verfügbar, danach läuft das Konto wie in Punkt 3 beschrieben weiter.

Limarino kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Das Recht beider Seiten, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Limarino insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung (Punkt 7 und 8) oder anhaltendem Zahlungsverzug (Punkt 4) vor.

6. Anbieterwechsel und Datenexport

Das Restaurant kann jederzeit zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme wechseln (Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Dafür stehen im Dashboard jederzeit und kostenlos zwei Exporte im CSV-Format (maschinenlesbar, gängiges Tabellenformat) zur Verfügung: die Reservierungen (Datum, Uhrzeit, Personen, Status, Quelle, Kanal, UTM-Parameter, Tisch, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Gast-Notiz, interne Notiz, besondere Wünsche, Erstellungsdatum) und die Gästeprofile (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Sprache, Besuche, No-Shows, Tags, Notizen, Anonymisierung, Sperre, Erstellungsdatum). Die Felder sind in der Kopfzeile der Dateien benannt; Fragen zum Datenumzug beantwortet Limarino per E-Mail. Für den Wechsel oder den Export fallen keine Entgelte an.

Darüber hinausgehende exportierbare Daten, die durch die Nutzung des Restaurants entstanden sind (etwa Tischplan, Öffnungs- und Sperrzeiten oder die Gespräche des Telefonassistenten), stellt Limarino auf Anfrage innerhalb angemessener Frist kostenlos in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.

Kündigt das Restaurant, um zu wechseln, wird die Beendigung spätestens zwei Monate nach der Kündigungserklärung wirksam, im Regelfall bereits zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (Punkt 5).

Nach dem Vertragsende steht dem Restaurant ein Übergangs- und Abrufzeitraum von 30 Tagen zur Verfügung, in dem es sich weiterhin anmelden, die genannten Exporte abrufen und den Umzug abschließen kann. Limarino unterstützt dabei mit dem genannten Export und beantwortet Fragen zum Datenumzug per E-Mail. Nach Ablauf des Abrufzeitraums kann Limarino das Konto nach Ankündigung per E-Mail schließen; Gästedaten werden dann nach der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert. Auf Wunsch des Restaurants schließt Limarino das Konto auch früher.

7. Pflichten des Restaurants und Datenschutz

Das Restaurant ist für die Richtigkeit seiner Angaben (Öffnungszeiten, Tischplan, Kontaktdaten) und für den Umgang mit seinen Gästen verantwortlich. Es nutzt Limarino nur für den eigenen Betrieb, hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass sein Team die Plattform nicht missbräuchlich verwendet, etwa für unerwünschte Nachrichten oder rechtswidrige Inhalte.

Das Restaurant sichert zu, dass es an allen Inhalten, die es in Limarino einträgt oder hochlädt (etwa Logo, Beschreibungen und Texte zu Veranstaltungen), die nötigen Rechte hat und dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Nimmt ein Dritter Limarino wegen solcher Inhalte in Anspruch, stellt das Restaurant Limarino von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit es die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt Limarino per E-Mail an support@limarino.com entgegen (Meldeverfahren nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, Digital Services Act; Einzelheiten im Impressum). Jede Meldung prüft ein Mensch; automatisierte Werkzeuge zur Moderation setzt Limarino nicht ein. Inhalte, die rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen, kann Limarino entfernen oder sperren. Das Restaurant erfährt davon unverzüglich mit einer Begründung und kann per E-Mail dazu Stellung nehmen.

Für die Gästedaten, die über Limarino verarbeitet werden, ist das Restaurant Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; Limarino verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Dafür vereinbaren Restaurant und Limarino nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO Folgendes:

  • Limarino verarbeitet die Gästedaten, um die Leistungen nach Punkt 2 zu erbringen, für die Dauer dieses Vertrags und danach bis zum Ende des Abrufzeitraums nach Punkt 6.
  • Betroffen sind Gäste und Anrufer des Restaurants. Verarbeitet werden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Reservierungsdaten (Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Status, Kampagnenparameter, bei Event-Tickets Zahlungsstatus und Betrag), Wünsche, Notizen und Sperrvermerke, freiwillige Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten, die Einwilligung in die E-Mail nach dem Besuch, beim Telefonassistenten außerdem Rufnummer, Gesprächsmitschrift, Zusammenfassung und Nachricht und bei eingeschalteter Werbemessung die in der Datenschutzerklärung genannten Kennungen. Die Verarbeitung umfasst Erheben, Speichern, Anzeigen, Übermitteln an das Restaurant und an Unterauftragsverarbeiter, den Versand von E-Mails und SMS, Anonymisieren und Löschen.
  • Limarino verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Restaurants, auch bei Übermittlungen in Drittländer. Als Weisung gelten die Nutzung der Plattform und ihre Einstellungen, weitere Weisungen erteilt das Restaurant per E-Mail an support@limarino.com. Hält Limarino eine Weisung für rechtswidrig, informiert es das Restaurant unverzüglich. Verarbeitungen, zu denen Limarino gesetzlich verpflichtet ist, bleiben unberührt; darüber informiert Limarino vorab, soweit das Gesetz es erlaubt.
  • Wer bei Limarino Zugang zu den Daten hat, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Limarino trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und beschreibt sie dem Restaurant auf Anfrage.
  • Das Restaurant genehmigt die Unterauftragsverarbeiter, die in der Datenschutzerklärung unter Punkt 3 genannt sind. Über neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter informiert Limarino vorab per E-Mail. Das Restaurant kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und, wenn sich keine Lösung findet, den Vertrag zu dem Tag kündigen, ab dem der neue Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird. Limarino verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten und haftet für ihn wie für sich selbst.
  • Limarino unterstützt das Restaurant bei Anfragen von Gästen, wie im nächsten Absatz beschrieben, und bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Eine Verletzung des Schutzes der Gästedaten meldet Limarino dem Restaurant unverzüglich, nachdem es davon erfahren hat.
  • Nach Vertragsende kann das Restaurant seine Daten im Abrufzeitraum nach Punkt 6 exportieren. Danach löscht oder anonymisiert Limarino die Gästedaten des Restaurants, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  • Limarino stellt dem Restaurant die Informationen bereit, die zum Nachweis dieser Pflichten nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen durch das Restaurant oder einen von ihm beauftragten Prüfer nach Absprache, ohne dass Daten anderer Restaurants offengelegt werden.

Das Restaurant informiert seine Gäste über die Datenverarbeitung, etwa durch einen Hinweis auf seiner Website; Limarino stellt dafür die Datenschutzerklärung bereit, die im Buchungs-Widget verlinkt ist. Setzt das Restaurant den Telefonassistenten ein, nimmt es ihn in seine eigene Datenschutzerklärung auf, bevor Anrufe an den Assistenten gehen; Limarino stellt dafür einen Textbaustein bereit, den das Restaurant in den Einstellungen der Telefon-KI kopieren kann. Berichtigungen nimmt das Restaurant im Dashboard vor. Auskunfts-, Export- und Löschanfragen von Gästen erledigt das Restaurant, indem es den Gast auf den Link in seiner Bestätigungs-E-Mail verweist (dort kann der Gast seine Daten selbst herunterladen und löschen, sobald seine E-Mail-Adresse bestätigt ist oder das Restaurant ihn selbst eingetragen hat) oder die Anfrage an Limarino weiterleitet; Limarino unterstützt innerhalb der Frist des Art. 12 DSGVO.

Limarino stellt als Anbieter des KI-Systems sicher, dass Anrufende zu Beginn jedes Gesprächs auf die KI hingewiesen werden (Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689, AI Act) und hören, dass das Gespräch in Text umgewandelt wird: Eine Begrüßung ohne diese beiden Hinweise lässt sich nicht speichern und nicht aktivieren. Das Restaurant darf die Hinweise nicht umgehen oder entfernen und unterstützt Limarino dabei, sie wirksam zu halten. Gespräche werden als Text mitgeschrieben, nicht als Tonaufnahme gespeichert; die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

8. Nutzungsrechte, Schutz der Software und der Marke

Das Restaurant erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Plattform Limarino für den eigenen Betrieb zu nutzen. Alle Rechte an der Software, an ihrer Gestaltung, an den von Limarino bereitgestellten Texten und an der Dokumentation bleiben bei Limarino. Inhalte und Daten, die das Restaurant einträgt oder hochlädt, bleiben beim Restaurant; es räumt Limarino daran nur das Recht ein, sie für die Erbringung der Leistung zu nutzen.

Nicht gestattet ist, die Software oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten, unterzulizenzieren, für Dritte zu betreiben oder zu hosten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder den Quellcode auf andere Weise zu ermitteln. Unberührt bleibt, was das Gesetz zwingend erlaubt, insbesondere die Sicherungskopie, das Beobachten und Testen des Programms und die Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität nach § 40d und § 40e UrhG.

Das automatisierte Auslesen der Buchungsseiten oder der Daten anderer Restaurants (etwa durch Scraping, Crawling oder Bots) sowie das Umgehen technischer Begrenzungen ist nicht gestattet. Das Restaurant darf seine eigenen Daten jederzeit abrufen, über den Export nach Punkt 6 oder die von Limarino bereitgestellte Schnittstelle (API-Schlüssel im Dashboard unter „Website-Integration“); das Recht auf Übertragung aller exportierbaren Daten nach Kapitel VI Data Act bleibt unberührt.

Den Namen und das Logo „Limarino“ darf das Restaurant nur so verwenden, wie Limarino sie bereitstellt, etwa in der Zeile „Reservierung über Limarino“ im Buchungs-Widget. Das Restaurant darf wahrheitsgemäß darauf hinweisen, dass es Limarino für Reservierungen nutzt. Eine Verwendung als Bestandteil eigener Marken, Firmen oder Domains oder in einer Weise, die eine Partnerschaft oder Empfehlung durch Limarino nahelegt, braucht die schriftliche Zustimmung von Limarino.

Nicht öffentliche Teile der Software, individuell angebotene Preise und Sicherheitsinformationen sind Geschäftsgeheimnisse von Limarino. Das Restaurant behandelt sie vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Berater, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, und Offenlegungen, die das Gesetz oder eine Behörde verlangt.

Beendet das Restaurant einen Verstoß gegen diesen Punkt trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann Limarino den Zugang zum Dashboard sperren; bei schwerwiegenden Verstößen (etwa Auslesen fremder Daten oder Weitergabe der Software) auch sofort. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben vorbehalten.

9. Verfügbarkeit und Updates

Limarino strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Monatsmittel an, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, Störungen bei Dritten (Hosting, Zahlungs- oder Telefonanbieter, Internetverbindung des Restaurants) und höhere Gewalt. Wartungsarbeiten führt Limarino nach Möglichkeit nachts zwischen 02:00 und 06:00 Uhr (Wiener Zeit) durch und kündigt geplante Unterbrechungen von mehr als 15 Minuten im Dashboard oder per E-Mail an.

Limarino stellt Aktualisierungen bereit, die für die Sicherheit der Plattform erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG wird im Verhältnis zu Unternehmern (§ 1 Abs. 3 VGG) ausgeschlossen. Limarino entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ändern oder ergänzen, solange der vertragliche Kernumfang (Buchungs-Widget, Dashboard, E-Mail-Benachrichtigungen) erhalten bleibt; wesentliche Änderungen werden per E-Mail angekündigt.

10. Haftung

Limarino haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; das gilt nicht für Personenschäden und für Ansprüche, die zwingend gesetzlich vorgesehen sind, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Limarino.

Limarino haftet nicht für Reservierungen, die Gäste nicht wahrnehmen, verspätet stornieren oder mit falschen Angaben vornehmen, und nicht für Umsätze, die dem Restaurant dadurch entgehen. Ebenso wenig haftet Limarino für Schäden aus einer Nutzung entgegen diesen AGB oder aus Umständen, die das Restaurant selbst zu vertreten hat, etwa falsch hinterlegte Öffnungszeiten oder weitergegebene Zugangsdaten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; Limarino ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Limarino kann diese AGB ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Gesetze, neue Funktionen oder geänderte Leistungen von Dienstleistern. Änderungen werden dem Restaurant mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse angekündigt. Widerspricht das Restaurant nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge weist Limarino in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht das Restaurant, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Preise ändert Limarino nicht über diese Klausel. Eine Preisänderung kündigt Limarino mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an. Sie gilt nur, wenn das Restaurant zustimmt; stimmt es nicht zu, kann jede Seite das betroffene Paket zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Mitteilungen zwischen den Vertragspartnern erfolgen per E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse; das genügt auch dort, wo diese AGB Schriftlichkeit vorsehen.

Teil B: Nutzungshinweise für Gäste

Diese Hinweise gelten für dich, wenn du über das Buchungs-Widget oder die Buchungsseite eines Restaurants einen Tisch reservierst. Du bestätigst sie mit deiner Reservierung.

  • Deine Reservierung kommt mit dem Restaurant zustande, nicht mit Limarino. Limarino stellt nur die Technik bereit und leitet deine Reservierung an das Restaurant weiter. Fragen zu Tisch, Speisen oder Zeiten klärst du direkt mit dem Restaurant.
  • Deine Angaben (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Personenzahl) müssen zutreffen, damit das Restaurant dich erreichen kann. Reservierungen unter falschem Namen oder für andere ohne deren Wissen sind nicht erlaubt.
  • Die Buchungsseiten sind für persönliche Reservierungen gedacht. Bots und viele Anfragen auf einmal sind nicht erlaubt und werden technisch begrenzt.
  • Ändern oder stornieren kannst du deine Reservierung über den Link in deiner Bestätigungs-E-Mail, bis die Reservierung beginnt. Danach wende dich bitte direkt an das Restaurant.
  • Erscheinst du mehrfach nicht, ohne zu stornieren, wird deine Online-Buchung bei diesem Restaurant automatisch gesperrt (ab einer vom Restaurant festgelegten Anzahl, im Standard drei). Das Restaurant kann dich weiterhin selbst eintragen und die Sperre aufheben; wende dich dazu direkt an das Restaurant.
  • Wie deine Daten verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Dort findest du auch, wie du deine Daten einsehen, herunterladen oder löschen kannst.